HILDE - Hinweisgeber-Portal

Pflicht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern

Ende 2022 tritt Gesetz voraussichtlich in Kraft

Der Bundestag berät im September über das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz soll alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einführung eines Systems verpflichten, das natürliche Personen schützt, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese weitergeben.

S&D Hinweisgeber-System wird Pflicht

HILDE - das S&D Hinweisgeber-Portal

Das S&D Hinweisgeber-Portal „HILDE“ erfüllt sämtliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Anforderungen der DSGVO.

Darüberhinaus bietet HILDE

  • anonyme Kommunikation
  • Dashboard mit einem Überblick über Fristen, Status, Aktionen und Priorisierung
  • Call-Center Anbindung (optional)
  • Anonymisierung hochgeladener Dokumente
  • Mehrsprachigkeit
  • Anpassbar an Kunden-CD
  • Relevanzprüfung der Hinweise durch einen Anwalt (optional)
  • Statistik-Dashboard

Sicherheit

Die Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum in Frankfurt  verarbeitet. Die komplette Kommunikation zwischen Browser und Rechenzentrum findet verschlüsselt (SSL/TLS) statt.

Das Rechenzentrum ist 24 x 7 x 365 besetzt und verfügt über sämtliche relevanten Zertifizierungen. 

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